Aktuelles aus der NABU-Gruppe Brüggen

17 Klimaschutz mit Zertifikaten gerät zunehmend in Verruf

17 Klimaschutz mit Zertifikaten gerät zunehmend in Verruf

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

In den letzten Jahren überboten sich Hersteller mit Hinweisen auf die „Klimaneutralität“ ihrer Produkte. Dabei nutzten sie die Angebote vieler mehr oder weniger seriöser Anbieter, Emissionen hier durch „Einsparung“ von Emissionen an anderen Orten - z.B. durch Erhalt von (angeblich) bedrohten Wäldern – zu kompensieren.

Das Landgericht Stuttgart zog jetzt die Bremse.

Es urteilte am 30. Dezember 2022 (Az. 53 O 169/22): „Die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen ist danach ähnlich wie die Gesundheitswerbung grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen.....Zu erwarten ist bei einer ohne nähere Erläuterung platzierten Angabe „klimaneutral“, dass das werbende Unternehmen alles im weitesten Sinn Zumutbare unternimmt, um seine CO2-Emissionen zu vermeiden und lediglich den unvermeidlichen Rest der Emissionen kompensiert“. Diese Bemühung müsse sich zudem auf alle Produktbestandteile (inkl. Verpackung etc.) beziehen und müsse den gesamten Lebenszyklus des Produktes abdecken.

 

Klimaschutz „nur“ mit Zertifikaten geht also nicht mehr

Hinzu kommt, dass auch die Qualität und der Wert der Zertifikate zunehmend in Frage gestellt wird. In der Presse häufen sich die Berichte von unzureichend belegten Klimaeffekten oder Betrug (z.B. Wirtschaftswoche vom 3.2.2023: „Macht Bäume pflanzen ein Kohlekraftwerk klimaneutral?“ oder https://www.bloomberg.com/news/features/2020-12-17/the-real-trees-delivering-fake-climate-progress-for-corporate-america ). Auch das Landgericht Stuttgart verlangte Belegbarkeit.

Die Europäische Union versucht Klarheit zu schaffen

Die EU arbeitet an einer Richtlinie gegen „Greenwashing“. Die Mitgliedstaaten müssen dann Gesetze erlassen, die präzise vorschreiben sollen, welche Umweltaussagen unter welchen Bedingungen erlaubt sein sollen. Behauptete Emissionsminderungen müssten dann z.B. vom TÜV zertifiziert werden. Hohe Strafen drohen bei Verstößen.

 

Unternehmen werden vorsichtig

Die Presse berichtete kürzlich, dass z.B. die Drogeriekette Rossmann unter diesen Bedingungen erst einmal Abstand von entsprechender Umweltwerbung nehmen wolle. In ihrer Glaubwürdigkeit erschütterte Umweltbehauptungen seien schädlicher als gar keine.

 

Was bedeutet das für Krefelder Unternehmen?

Krefeld ist auf dem Weg klimaneutral zu werden. Wenn z.B. der von den SWK gelieferte Strom eines Tages komplett in eigenen Anlagen klimaneutral erzeugt wird, kann jede Krefelder Firma, die SWK-Strom bezieht, diesbezüglich ihre Klimaneutralität belegen – ein positiver Standortfaktor. Beispielsweise will Covestro 2035 klimaneutral werden. Klimaneutraler Strom wäre dafür die Voraussetzung.

 

Ausbau eigener Stromerzeugung in Krefeld notwendig!

Die SWK bemühen sich bereits seit längerem um eigene Erzeugungskapazitäten und bauen ihr diesbezügliches Portfolio aus. Wenn nun z.B. weitere Windkraftstandorte oder Solarenergieflächen in Krefeld ausgewiesen würden und zusätzliche Quellen erschlossen werden (z.B. Tiefenwärme) wäre ein weiterer Schub möglich. Auch Privatpersonen und die Firmen selbst können durch Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern einen Beitrag leisten.

Die Münchener Stadtwerke wollen bereits 2025 ausschließlich klimaneutralen Strom liefern. Vielleicht kann Krefeld bald folgen.