Neben dem „24/7-Problem des Ökostromes“, welches im letzten Blog (Blog 31) beschrieben wurde, gibt es auch einige Fragezeichen, welchen Nutzen „Ökostromangebote“ für die Energiewende haben.
Was ist Ökostrom?
Unter Ökostrom wird in der Regel Strom verstanden, der zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Es ist aber nochmals darauf hinzuweisen, dass der Strom aus der Steckdose immer eine Mischung ist, die bundesweit in etwa gleich ist. Man kann aber durch die Auswahl des Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmens (EVU) und des bezogenen Stromproduktes beeinflussen, welche Art von Strom in das allgemeine Netz eingespeist wird.
Der Prozentsatz der Ökostromkunden in Deutschland liegt knapp über 20%. In Krefeld beziehen laut SWK sogar rund die Hälfte der Stromkunden Ökostromprodukte.
Die Kennzeichnungspflicht soll beim Durchblick helfen
Viele EVUs bieten vertraglich „Ökostromprodukte“ an (oft mehrere). Wie diese sich zusammensetzen, kann man der Stromkennzeichnung des entsprechenden Produktes entnehmen, welche das EVU dem Endverbraucher anzeigen muss, z.B. die SWK: https://www.swk.de/de-de/mein-direkt/stromkennzeichnung .
Wie man sehen kann, setzt sich das Grünstromangebot der SWK zusammen aus
- „Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“ (42,83%) sowie
- „Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage“ (57,17)%.
Warum zwei Arten von erneuerbaren Energien?
Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) fördert in Deutschland seit Jahrzehnten den Ausbau von erneuerbaren Energien durch eine Vergütung des eingespeisten Stromes, die (bis zum 1.7.2022) auf alle (kleinen) Endverbraucher umgelegt wurde und nun aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird. Fast allein dadurch wurde der Ausbau umweltfreundlicher Energien entscheidend vorangebracht. Strom aus EEG-geförderten Anlagen muss in der Stromkennzeichnung separat von anderem Ökostrom ausgewiesenwerden, da er ja über eine öffentliche Umlage gefördert wurde und von den Stromversorgern nicht als eigenes Produkt verkauft werden darf (neuerdings allenfalls als „Regionalstrom“, wenn er aus Anlagen im Umkreis von 50 km stammt).
Die übrigen ausgewiesenen „Erneuerbaren Energien“, die nicht über die EEG-Umlage finanziert wurden, stammen z.B. aus Eigenanlagen der Stromversorger, die ohne EEG-Förderung errichtet wurden oder anderen Quellen. Es muss aber für jede verkaufte Megawattstunde beim Umweltbundesamt ein europaweit gültiger „Herkunftsnachweis“ (HKN) entwertet werden, der nachweist, dass dieser Strom tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammte und - durch die Entwertung gesichert - nur einmal verkauft wurde.
Fördert Ökostrombezug die Energiewende?
Grundsätzlich ist es als Willensäußerung und Vorbild sicherlich sinnvoll und das Gewissen entlastend, durch Ökostrombezug deutlich zu machen, dass den Kunden umweltfreundlicher Strom wichtig ist. Führt es aber wirklich zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen? Das ist nun sehr unterschiedlich. Unmittelbar wird sicherlich kein Stromversorger für jeden neuen Kunden eine Solaranlage zubauen. Es gibt aber Anbieter, die versprechen, einen festen (kleinen) Prozentsatz des Strompreises in den Neubau von Anlagen zu sprechen. Andere versprechen, dass die Anlagen, aus denen sie den Strom beziehen, ein gewisses Alter nicht überschreiten sollen. Noch andere bemühen sich zumindest nach und nach ihre eigenen regenerativen Kapazitäten auszubauen.
Viele aber nutzen die preiswerteste Möglichkeit: Sie kaufen fossilen Strom und deklarieren ihn durch Zukauf eines Herkunftsnachweises in Ökostrom um. Das ist völlig legal. Es wurde ja irgendwo in Europa eine entsprechende Menge Ökostrom erzeugt, der nun nicht anderweitig verkauft werden kann. (Meist bekommt ein anderer Kunde dann etwas mehr fossilen Strom, weil eben nicht zugebaut sondern nur verschoben wird).
Warum "Skandinavienproblem"?
Aus Deutschland stammen aber nur 13,7% der Herkunftsnachweise (HKN), weil die meisten Betreiber lieber die (höhere) Förderung des EEG genutzt haben. Über 60% der Herkunftsnachweise, die in Deutschland entwertet werden, stammen aus Skandinavien. Dort gibt es unzählige Wasserkraftwerke, die seit Jahrzehnten laufen, längst abgeschrieben sind und sich durch solche Herkunftsnachweise eine kleine Zusatzeinnahme verschaffen. Die Skandinavier können den gleichen Strom dann zwar nicht selbst als Ökostrom kaufen. Das schmerzt sie aber nicht sonderlich, da sie ja wissen, dass der überwiegende Teil ihrer Stromerzeugung bereits regenerativ ist (in Norwegen z.B. schon über 90%).
In gewisser Weise verbrauchen wir hier damit den Wasserkraft-Strom aus Skandinavien und die Skandinavier in Skandinavien unseren Braunkohlestrom – und beide sind zufrieden. Nur für die Umwelt ist es kein Gewinn. Es wird keine regenerative Anlage zugebaut! HKN sind reichlich vorhanden. Die Energiewende wird nicht gefördert – weder hier noch in Skandinavien.
Wie kann ich doch etwas für die Energiewende tun?
Leider ist aus der Stromkennzeichnung nicht ersichtlich, welcher Art der erneuerbare nicht-EEG-Strom eines jeweiligen EVU ist. Eine neu eingeführte Regelung „optional gekoppelter Herkunftsnachweise“ kann die Herkunft aus konkreten lokalen Anlagen bescheinigen. Sie hat sich aber noch nicht weit durchgesetzt und ist auch noch nicht Teil der Kennzeichnung.
Man kann aber Strom von Ökostrom-Anbietern beziehen, die ihren Ökostrom glaubhaft aus hiesigen erneuerbaren Energiequellen beziehen, diese weiter zubauen und aktiv die Energiewende fördern. Es gibt mehrere, unterschiedlich strenge Label, die dies überprüfen und zertifizieren.
Auch die SWK haben bereits zahlreiche eigene Anlagen und bemühen sich ernsthaft um weiteren Zubau. Wie hoch aber der Anteil von Skandinavienzertifikaten noch ist, ist unklar.
Weitere Informationen:
Wer sich detaillierter für Ökostromangebote interessiert, kann z.B. bei der Verbraucherzentrale nachlesen: