Aktuelles aus der NABU-Gruppe Brüggen

51 Freiflächenphotovoltaik

Fluch oder Rettung?

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Zum 31.12.2023 waren in Deutschland 81,9 GW Photovoltaik installiert, davon 29% Freiflächenanlagen. Im Rahmen des EEG 2023 wird eine hälftige Aufteilung des weiteren Zubaus auf Dach- und Freiflächenanlagen vorgesehen – je 200 GW bis 2040. Die Ausschreibungen für Freiflächenanlagen sollen ab dem Jahr 2025 9.9 GW pro Jahr betragen. In der Diskussion um die Orte, wo Freiflächenanlagen genehmigt werden könnten, fallen bundesweit und in Krefeld viele Gegenargumente, von denen einige in der Folge kurz beleuchtet werden sollen.

 

Flächenkonkurrenz mit Nahrungsmitteln?

Diese wird oft angeführt. Allerdings liegt die benötigte Gesamtfläche für den oben genannten Zubau von 200 GW bis 2040 nur bei 1,7% der derzeitigen landwirtschaftlichen Flächen (280.000 ha von 16,6 Millionen ha). Ein Zusammenbruch der Nahrungsversorgung ist also nicht zu befürchten (eher durch ungebremste Klimaveränderungen).

Zudem werden bereits etwa 14% der gesamten Anbaufläche für Energiepflanzenanbau (für Biogas und Biodiesel) genutzt – eine achtfach größere Flächenkonkurrenz. Wenn man (als Denkmodell) für den Bau der Solaranalagen nur auf diese mit Energiepflanzen bebauten Flächen zugriffe, benötigte man davon nur ein Achtel, würde aber aufgrund des wesentlich höheren Energieertrages von Photovoltaik, den Gesamtenergieertrag der Energie-Produktionsflächen um das 2,4fache steigern. Ein Hektar PV erzeugt 28mal mehr Strom und 54mal mehr Wärme als ein Hektar Energiepflanzen (Thünen-Institut https://www.thuenen.de/media/ti/Newsroom/Faktencheck/Energie_vom_Acker/emsbache__Boehm__462_UEB_2_17.3.14h_mit_DECKBLATT.pdf ).

 

Nachteil für Biodiversität?

Beim Bau von PV-Freiflächenanlagen kann es zu positiven oder negativen Auswirkungen auf die Biodiversität kommen. Es hängt von der Vornutzung ab. Sogenannte Konversionsflächen oder wiedervernässte Flächen bei Moor-PV erfahren sicher eine Aufwertung, ein Naturschutzgebiet sicherlich nicht. Zudem besteht i.d.R. der Vorzug der Pestizid- und Düngemittelfreiheit der Fläche und der relativen Ungestörtheit des Habitats. Geschickt in eine Flächenkulisse integriert, können nützliche Rückzugs- und Pufferräume entstehen. Durch biodiversitäts-optimierte Gesamtanlage (Modulanordnung, spezielle Zäune etc.) und aufwertende Elemente im Sinne von Biodiversität-PV (Blühflächen, Steinhaufen, Totholzhaufen, Rohbodenstellen, Minigewässer, Hecken, Nisthilfen uva.) können klare Biodiversitätsvorteile gegenüber intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen erzielt werden (siehe NABU-Position Biodiversitätsanlagen https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/solarenergie/220330-nabu-positionspapier-solarenergie-solarparks-naturvertraeglicher-ausbau.pdf oder NABU/Bundesverband Solarwirtschaft  https://www.solarwirtschaft.de/datawall/uploads/2021/05/bsw_pm_nabu_ffa_standards.pdf ).

 

Lieber versiegelte Flächen überbauen, statt freie Landschaft?

Es ist zweifellos sinnvoll, Parkplätze, ungenutzte Industrieflächen, Industriedachflächen etc. mit Photovoltaik zu überbauen. Diese Position teilen zahlreiche Institute und Verbände (KNE, UBA, BfN, NABU, BSW etc.). Leider gibt es dort oft viele Hemmnisse, die den Ausbau erschweren (höhere Kosten, aufwändigerer Bau, rechtliche und bauliche Hindernisse etc.). Auf längere Sicht wäre die Zubaumenge von 200 GW bis 2040 auch vollständig auf solchen Flächen unterzubringen. Wie aber zuletzt noch in Blog 50 angedeutet, fehlt uns die Zeit. Wir brauchen auch kurzfristig realisierbare CO2-Vermeidung und Freiflächen-PV ist einfach am schnellsten zu realisieren. Um später ungleich größeren Schäden der Biosphäre durch den Temperaturanstieg vorzubeugen, sollten wir vielleicht hie und da (es geht um deutlich unter 1,7% der Fläche) optisch unteroptimale Lösungen zugunsten der Zukunftsvorsorge tolerieren. Dies gilt besonders für das Umfeld großer Städte, die überproportional viel Energie verbrauchen. Wer viel Energie verbrauchen will, sollte auch die Erzeugungsanlagen tolerieren. Die Brennmittel können leider nicht mehr „unauffällig“ aus den Böden von fernen Ländern gewonnen werden. Die Solar- oder Windkraftanlage vor der eigenen Türe tut zwar vielleicht dem Auge mehr weh (wobei wir uns an Schornsteine und Überlandleitungen ja auch gewöhnt haben), unseren Kindern und zukünftiger Natur aber weniger. Vielleicht hilft auch der Gedanke, dass die Wertschöpfung in der Stadt bleibt, lokale finanzielle Beteiligungen möglich sind und sogar Zuschüsse zu Vereinen und sozialen Aktivitäten generiert werden können. Zudem wird ja v.a. der Bau entlang von Autobahnen, Bahnstrecken etc. privilegiert, wo ohnehin schon optische und emissionsbedingte (Abgase, Abrieb, Lärm) Beeinträchtigungen bestehen.

 

 

Landwirtschaft und Landwirte

Gerade unter Landwirten wird Freiflächen-PV sehr unterschiedlich beurteilt. Das ist verständlich. Ein Grundbesitzer kann Einnahmen mit einer Freiflächen-PV-Anlage machen, ein Pächter verliert jedoch seine Anbaufläche ersatzlos. Hinzu kommen negative Effekte durch mögliche Bodenpreissteigerungen u.a.. Agri-PV(d.h. Photovoltaik und Anbau auf der gleichen Fläche) könnte einen Teil zur Lösung beisteuern, ist aber ebenfalls teurer (weshalb Sonderausschreibungen geplant sind) und hat auch ihre Probleme, die vielleicht in einem späteren Blog einmal diskutiert werden können (- optisch wäre sie sogar ein stärkerer Eingriff als Flächen-PV). Eine großflächige schnelle Lösung verspricht sie eher nicht. Die Möglichkeit der (temporären) Nutzung von Stilllegungsflächen, die laut EU-Agrarrecht ab 2024 4% der Fläche umfassen müssen (GLÖZ-Standard), für Photovoltaik wird derzeit EU-rechtlich geprüft und möglicherweise ermöglicht, so dass vielleicht ein weiterer Teil der Konflikte lösbar ist. Auch Veränderungen des Erbschaftsrechtes werden geprüft, um Hindernisse für Landwirte abzubauen. Auch die ungewöhnliche Güte speziell der Krefelder Böden wird oft angeführt. Aber letztlich soll ja ggf. nur auf einen winzigen Bruchteil zugegriffen werden und selbst dieser muss nicht dauerhaft erfolgen. Der Boden wird ja nicht versiegelt oder nachhaltig geschädigt und kann ggf. durch Abbau der Solaranlage am Ende ihrer Nutzungsdauer (oder im Notfall) wieder in Nutzung genommen werden. Man könnte ihn in der Zeit sogar gezielt ertüchtigen (Humusaufbau etc.). Wenn also in 20 Jahren alle Industrieflächen mit PV versorgt sind, kann man die guten Böden wieder zur Bekämpfung von eventuellen Nahrungsknappheiten in die landwirtschaftliche Nutzung zurückführen. Die angestellten Überlegungen bedeuten natürlich komplexe wirtschaftliche Abwägungen, die die einzelnen Nutzer und Besitzer jeweils für sich anstellen müssen.

 

Quelle der Zahlen v.a. Öko-Institut e.v.: „Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland“, Überblicksstudie vom 4.4.2024: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/PVFFA_Ueberblicksstudie.pdf