In Blog 51, „Freiflächenphotovoltaik – Fluch oder Rettung“, hatte ich das allgemeine Für und Wider von Solar-Freiflächenanlagen diskutiert. Anlässlich des ersten Antrags für die Errichtung einer Freiflächenanlage in Krefeld („Solarpark Voosenhof“; siehe RP vom 24.9.2024 und WZ vom 26.9.2024), soll nun konkreter auf die Möglichkeiten der Optimierung des Zusammenspiels von Klimaschutz und Biodiversität eingegangen werden:
Sind Freiflächen-Solaranlagen schädlich für die Natur?
Obwohl sie durch die Verminderung von CO2-Emissionen und damit die Abschwächung des Klimawandels, eine positive Wirkung auf die Natur im Allgemeinen haben, sind Freiflächenanlagen vor Ort zweifelsohne ein erheblicher Eingriff in die Natur. Viele Hektar Landschaft werden mit Solarmodulen bestückt. Optisch eindrucksvoll und für manche sicher störend. Das Landschaftsbild wird deutlich verändert – so wie Strommasten in den 50er Jahren auch schon das Landschaftsbild veränderten, damals aber als Fortschritt galten - dazu aber sei auf Blog 51 verwiesen.
Was ist nun speziell mit der Biodiversität?
Die Antwort ist: „Kommt drauf an wo und wie!“ Auf Flächen, die eine spezielle Naturschutzbedeutung haben (z.B. auf dem Egelsberg, der Herbstzeitlosen-Wiese oder der Wiesenknopf-Populationen im Latumer Bruch etc.) wäre die Wirkung in der Summe wohl eher als schädlich zu bezeichnen, da sehr seltene Arten verdrängt würden. Auch Wälder sollten für Solaranlagen nicht abgeholzt werden und intakte Moore nicht beschattet werden. Auf einer ausgeräumten Ackerfläche jedoch, die unter den Modulen als extensive Wiese entwickelt wird, fallen nicht nur Dünger und Pestizide weg. Es wird sich eine Vielzahl von Insekten ansiedeln, die vorher in diesem Raum selten oder gar nicht vorkamen. Diese dienen wiederum als Futter für andere Tiere. Vögel und ggf. Amphibien und sogar Reptilien kommen mit der Zeit hinzu. Kleinsäuger finden einen Schutzraum. Entsprechende Beispiele sind bundesweit zahlreich dokumentiert (z.B. Übersichtsarbeit: https://www.bne-online.de/wp-content/uploads/20191119_bne_Studie_Solarparks_Gewinne_fuer_die_Biodiversitaet_online.pdf, wird derzeit von 2023 bis 2025 im Rahmen eines größeren Forschungsprojektes aktualisiert; konkretes Anlagen-Beispiel: https://www.lbv.de/files/user_upload/Dokumente/LBV-Forschungsbericht/2020/Solarfeld%20Gänsdorf%202018%20Endbericht.pdf ). Vorteile für die Natur sind in vielen Fällen erreichbar. Kleinere Anlagen können als Trittsteinbiotope nützlich sein, große auch als eigenes Habitat für bestimmte Arten. Man muss aber schon bei der Standortwahl in jedem Fall einzeln abwägen und ggf. Kompromisse suchen.
Möglichkeiten der Optimierung für den Artenschutz
Wenn ein Ort gefunden wurde, an dem eine Freiflächen-Solaranlage sich nicht aus Naturschutzgründen verbietet, gibt weitere Möglichkeiten der Optimierung der Naturverträglichkeit. Es versteht sich von selbst, dass z.B. eine Asphaltierung der Flächen unter den Solaranlagen nachteilhaft wäre. Umgekehrt ist aber auch völlig freie Natursukzession ungünstig, da Bäume wachsen und die Anlagen verschatten würden. Eine gewisse Pflege muss festgelegt werden. Schon im Energie-Einspeisungsgesetz sind fünf Mindestkriterien für die Gestaltung und Pflege hinterlegt (von denen jeweils nur drei eingehalten werden müssen). Viele weitere Möglichkeiten wurden von fachlicher Seite formuliert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann mit den Antragstellern eine Optimierung versucht werden. Hier eine kurze Auflistung von möglichen Naturschutzanforderungen, die nach Möglichkeit bei Genehmigung rechtlich abgesichert werden sollten (z.B. städtebaulicher Vertrag):
Gesamtversiegelung: Der Gesamtversiegelungsgrad inklusive aller Gebäudeteile sollte 5% nicht überschreiten (wobei die Aufständerungen i.d.R. einfach in den Boden gerammt werden und insgesamt maximal 0,5% der Flächenversiegelung ausmachen). Die Gesamtheit der von den Modulen beschirmten Bereiche soll 50% der Fläche nicht übersteigen.
Versickerung: Niederschläge sollten in der Fläche verbleiben. Ausreichender Reihenabstand und nicht zu breite Modulreihen (max. 5-6 m) ermöglichen eine Versickerung vor Ort. Bei Modulreihentiefen über 3 m sind evtl. Versickerungsrinnen und -einrichtungen notwendig. Lücken von 2 cm zwischen den einzelnen Modulen helfen, den Niederschlag gleichmäßiger zu verteilen; dadurch werden "Wüsten" unter den Modulreihen und Tropfschäden im Ablaufbereich vermindert. Ggf. hilft die Anlage eines Feuchtbiotopes. Fahrwege sollten nicht versiegelt werden.
Reihenabstand und Höhe: Der Reihenabstand sollte mindestens 3,5 m, besser 5 m und mehr betragen, damit dauerhaft besonnte Zwischenzonen entstehen (je höher die Modulhinterkante um so breiter der Abstand, dazu gibt es Formeln, z.B. Peschel und Peschel 2023). Diese sind für die Entwicklung von Artenreichtum erfahrungsgemäß besonders wichtig. Der Abstand ermöglicht auch eine problemlosere Pflege mit landwirtschaftlichen Maschinen (Arbeitsbreite 6 m), die Selbstbeschattung ist minimal und der Wasserabfluss ist besser. Die Module sind hoch genug (mindestens 80 cm) aufzuständern, damit Weidetiere darunter weiden können (das mindert auch die Beschattungsgefahr durch Aufwuchs).
Einzäunung: Alle 500 m (max. 1 km) ausreichend breite (ca. 20-50 m) Korridore für Großsäuger; sollten nicht direkt an Schienen oder Straße enden. Die Zäune sollten keine Barrierewirkung für Kleinsäuger und Amphibien entfalten; dazu Bodenabstand von 15-20 cm oder entsprechend große Maschen in Bodennähe (dort auch kein Stacheldraht). Bei Beweidung ist evtl. ein zusätzlicher Weidezaun mit entsprechenden Kriterien notwendig.
Module: Nach Möglichkeit sind wenig reflektierende Module zu verwenden, um Insekten nicht irrtümlich anzulocken. Ggf. weiße Raster vorsehen. Sicheres Kabelmanagement, um Verbissschäden zu mindern.
Abgrenzung: Entlang der Einzäunung sollte ein standortabhängiger ca. 3 m breiter Grünstreifen mit Heckenwuchs aus einheimischen Arten als Biotop und Sichtschutz vorgesehen werden, falls nicht besondere Anforderungen geschützter Tierarten entgegenstehen (z.B. Feldlerche).
Bewuchs: Extensiver Bewuchs von Spontanvegetation oder Einsaat heimischer standortgerechter Arten. Sofern nicht Natursukzession erfolgt, sollte, Pflanzungen und Aussaat ausschließlich mit zertifiziertem Material (Wiesenblumen, Kräuter, Stauden, Sträucher, Bäume) erfolgen.
Strukturelemente: Generell sollte Raum für anreichernde Strukturelemente und ggf. Offenbereiche vorgesehen werden, je nach Größe der Anlage und zu erwartender Fauna. Zudem sollten vorbestehende wertvolle Strukturelemente möglichst erhalten werden. Möglichkeiten der Anreicherung sind Steinhaufen, Rohbodenstellen, Totholzhaufen, spezielle Blühstreifen, Bruthilfen für Vögel und Fledermäuse, ggf. auch Feuchtbiotope und Kleingewässer. Erfahrungsgemäß sind v.a. Randbereiche von Anlagen wertvoller Lebensraum von Vögeln, wo mit Sitzwarten und Brutmöglichkeiten unterstützt werden kann. In den Innenbereichen helfen, bei großen Anlagen, am ehesten offene Inseln.
Bau: Minderung der Eingriffsintensität durch Abstände von Lagerplätzen zu Gewässern und sensiblen Bereichen, separate Lagerung von Aushub, Minimierung von Versiegelung. Ausweis von Befahrungstrassen. Leitungen möglichst verrohrt als Erdleitungen.
Betrieb: Das Pflegekonzept sollte fachlich auf den Bedarf abgestimmt sein (ggf. gezielt auf bestimmte Arten wie z.B. Bodenbrüter), wobei die initiale Aufbaupflege nach ca. drei Jahren in Dauerpflege übergeht. Keine Anwendung von Herbiziden, Pestiziden und mineralischen Düngern. Bei der Reinigung der Module muss auf Chemikalien verzichtet werden. Mahd (Balkenmäher min. 10 cm) ist notwendig, um Verschattung zu vermeiden, sollte aber maximal zweimal im Jahr erfolgen, möglichst zeitlich gestaffelt, die erste Mahd frühestens im Juni. Das Mahdgut muss abgeräumt werden. Keine Mähroboter! Beweidung z.B. durch Tiere (z.B. Schafe) wäre optimal. Die Entwicklung sollte mit einem geeigneten standortangepasstenLangzeitmonitoring überprüft werden. Die Kriterien dafür sollten detailliert festgelegt werden.
Rückbau: Es wird mit Betriebsdauern von 20 bis über 30 Jahren gerechnet. Der Rückbau sollte aber problemlos möglich sein und die Modalitäten schon in der Genehmigung festgelegt werden – mit Berücksichtigung der im Projekt geschaffenen Ausgleichsmaßnahmen.
Vision für Krefeld
Wie oben erwähnt, befindet sich in Krefeld derzeit die erste Freiflächen-Photovoltaikanlage im Genehmigungsverfahren. Dieses ist noch nicht abgeschlossen, deshalb ist noch nicht abzusehen, wie viele der oben aufgelisteten Chancen für den Naturschutz genutzt werden werden. Ein Gewinn für den Klimaschutz wird in jedem Fall erreicht. Dennoch wäre es wichtig, in Krefeld einen Standard für zukünftige Genehmigungen zu schaffen. Es wird nicht unendlich viele Anträge geben. Bundesweit wird geschätzt, dass letztlich für den Ausbau bis 2045 ein Prozent der landwirtschaftlichen Fläche benötigt wird. Heruntergerechnet dürfte es damit in Krefeld bis dahin etwa 10 bis 20 Freiflächenanlagen geben (unseren viel höheren solaren Strombedarf werden wir in Krefeld schwerpunktmäßig über Gebäudeanlagen, Parkplätze etc. decken müssen!!!) – viele entlang von Autobahnen oder Schienen (wie Voosenhof), wo es weniger Konflikte gibt. Angesichts unserer begrenzten Freiflächenressourcen für die Natur aber sollten die Freiflächenanlagen optimiert für den Biodiversitätsschutz geplant werden. Dann können die Interessen von Naturschutz und Klimaschutz weitgehend versöhnt werden und es wird auch Akzeptanz geben. Gerade Krefeld, von wo aus der Entomologische Verein mit seiner berühmten „Krefeld Studie“ weltweit Aufsehen erregte, die den furchtbaren Insektenverlust über die letzten 25 Jahre dokumentierte, ist verpflichtet, etwas für die Insektenwelt zu tun. Und gerade Insekten können in Freiflächen-Solaranlagen von allen Tierarten meist am besten gefördert werden.
Literaturliste:
TH-Bingen: Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks (sehr ausführlich!): https://www.th-bingen.de/fileadmin/projekte/Solarparks_Biodiversitaet/Leitfaden_Massnahmensteckbriefe.pdf
NABU/BSW: Kriterien für naturverträgliche Freiflächen-Solaranlagen: https://www.solarwirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/04/210428_NABU-BSW-Papier-1.pdf
NABU-Info Photovoltaik: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/solarenergie/210421-nabu-infopapier-photovoltaik.pdf
Allgemein: Photovoltaik und Biodiversität – Integration statt Segregation, Peschel und Peschel 2023 : https://wattmanufactur.de/download/presse/NuL_PVundBioDiv%20-Integration-statt-Segregation_Februar2023.pdf