Aktuelles aus der NABU-Gruppe Brüggen

58 Solarpark Voosenhof – Für und Wider

58 Solarpark Voosenhof – Für und Wider

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Blogs 51 und 56 haben sich mit grundsätzlichen Aspekten der Freiflächen-Photovoltaik auseinandergesetzt. Jetzt steht Krefeld vor einer Premiere: Erstmals liegt ein konkreter Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Benrad vor. Das Projekt, initiiert von der „Solarpark Voosenhof GmbH&Co KG“, ist derzeit Gegenstand von Diskussionen in verschiedenen Gremien der Stadt und in der Presse. Dabei geht es um eine umfassende Abwägung von Vor- und Nachteilen des Vorhabens.

Im Gegensatz zu anderen Großprojekten, steht hinter dem geplanten Solarpark kein „großer Investor“. Stattdessen handelt es sich um eine private Initiative. Ziel der Gesellschaft ist es, den erzeugten Strom möglichst in der Region zu vermarkten und so zur lokalen und nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Die Initiatoren betonen, dass sie eine soziale und ökologische Integration des Vorhabens anstreben. Dabei spielen wirtschaftliche Faktoren natürlich eine Rolle, insbesondere da keine finanziellen Mittel von Großinvestoren zur Verfügung stehen. Dennoch zeigen sich die Antragsteller offen für Vorschläge und sind bereit, Biodiversitätsmaßnahmen nach Möglichkeit umzusetzen, sofern diese tragbar und realisierbar sind.

 

Wie wird die Anlage aussehen?

Die Anlage soll auf 200 m Breite nördlich entlang der Bahnlinie von Krefeld nach Viersen östlich der Oberbenrader Straße Nr. 189 entstehen. Sie soll 6 MWp Spitzenleistung haben und im Jahr ca. 6.000 MWh erzeugen, rechnerisch genug Strom für 1.700 durchschnittliche Haushalte. Es werden jährlich etwa 2.400 Tonnen CO2 eingespart. Die Paneele werden in neun bis zehn Reihen (die 10. Reihe hat nur die halbe Länge) von rund 7 m Breite entlang der Bahnlinie aufgeständert. Sie hat damit eine leicht nach Westen gewandte Südausrichtung. Sie wird mit Rammpfosten fundamentlos im Boden verankert und ist rückstandsfrei rückbaubar. Die Kabel werden im Boden verlegt. Die minimale freie Höhe unter den Reihen ist 80 cm, so dass auch Beweidung möglich ist. Der Abstand zwischen den Reihen beträgt rund 2,75 m, so dass die Sonne in den Sommermonaten auch zwischen den Reihen direkt auf den Boden fallen kann. Zwischen den Einzelpaneelen einer Reihe bleibt ein kleiner Abstand, so dass Wasser auch unter den Reihen auf den Boden fällt und Bewuchs stattfinden kann. Eingesät werden heimische Pflanzenarten mit hohem Anteil an Blütenpflanzen. Diese sollen extensiv gepflegt (kein Dünger, keine Chemikalien) und nach Schema gemäht oder beweidet werden. Die Gesamtanlage wird eingezäunt, wobei unter dem Zaun ein Durchtritt von Igeln, Hasen, Kaninchen und anderen Kleinsäugern möglich sein soll. Am südlichen Rand soll zu dem vorhandenen Rad- und Gehweg eine Hecke gepflanzt werden. (Da das Verfahren noch läuft und noch „artenschutzrechtliche Nachbesserungen“ diskutiert werden, können noch Detailänderungen erfolgen).

 

Welche Kritikpunkte sind aufgetaucht?

Nach Bekanntwerden des Vorhabens und Vorstellung im Naturschutzbeirat am 24.9.2024 tauchten in den Diskussionen (u.a. auch in Pressemeldungen in WZ 26.9. und 27.9.2024 und RP 24.9. und 26.9.2024) hauptsächlich vier thematische Kritikfelder auf, die im Folgenden der Reihe nach diskutiert werden sollen:

 

Einwirkung auf die Natur: Wie bereits in Blog 56 dargelegt, ist eine Photovoltaikanlage in der freien Landschaft zweifellos ein Eingriff. Es gibt jedoch zahlreiche Untersuchungen (siehe Blog 56), die einer auf extensiver (ggf. beweideter) Wiese betriebenen Photovoltaikanlage einen Biodiversitätsgewinn gegenüber einer intensiv bewirtschafteten Ackerfläche (am Voosenhof i.d.R. Kartoffelanbau) bescheinigen (siehe Blog 56). In jedem Fall wird es auf der Fläche einen größeren Insektenreichtum, dadurch Nahrung für Vögel, Amphibien und ggf. Reptilien im Umfeld, keinen Chemikalieneintrag, verminderte Erosion im Winter sowie erhöhte CO2-Bindung im Boden geben. Dem Vorhaben wird in der Vorlage zum Naturschutzbeirat entsprechend ein Plus von 173.330 Ökopunkten bescheinigt.

Eine kritische Stellungnahme zum „artenschutzrechtlichen Fachbeitrag“ führt allerdings an, dass durch „die Anlage des Solarparks.....ein potenzielles größeres Brutgebiet für den stark vom Rückgang betroffenen Kiebitz zerschnitten bzw. entwertet“ würde. Der Kiebitz brütet aktuell in Krefeld vorwiegend im Bereich der Kempener Platte. Durch bewundernswerten persönlichen Einsatz einiger OrnithologInnen konnte die Population dort in den letzten 10 Jahren verzehnfacht (!) werden. Die Stellungnahme führt aus, es habe 2021 und 2022 auch einzelne Bruten unmittelbar nördlich der geplanten PV-Anlage gegeben, dann aber nicht mehr. Durch die PV-Anlage würde, laut Stellungnahme, das südlich gelegene Gebiet als „potenzielles“ Brutgebiet ausfallen. Nördlich der A44 im Bereich Anrather Straße hätten vor Jahren noch 15 Paare gebrütet. Da Kiebitze ihre Brutplätze von Jahr zu Jahr (je nach Bodenbearbeitung etc.) variierten, wäre es wichtig, freie Flächen im südlichen Bereich der wachsenden Population im Norden als Ausweichfläche zu erhalten. Da Kiebitze „Vertikalstrukturen“ als Bedrohung empfänden (darunter könnten Fressfeinde lauern), meiden sie diese (in Nestnähe und beim Überflug).

Hinzuzufügen ist: Jahrelang hatte die Stadtverwaltung versucht, durch finanzielle Vergütung landwirtschaftlicher Fördermaßnahmen, eine Wiederansiedelung des Kiebitzes im Süden zu erreichen. Dies gelang damals leider nicht, die Programme wurden eingestellt.

Es geht also bei den Artenschutzbedenken nicht in erster Linie um Bruten auf der Fläche des Solarparks selbst, die so nah an der Bahnlinie ohnehin sehr unwahrscheinlich wären, sondern um die Auswirkung der Anlage auf die gesamten südlich gelegenen Agrarflächen als potenzielles Brutgebiet. Dem kann man entgegenhalten, dass der Kiebitz, um sich vom Norden nach dort auszubreiten, auch die Enge zwischen St. Tönis und Krefeld überwinden muss. Dort befinden sich die doppelspurige St.-Töniser-Straße, mehrere Gebäude, ein Großparkplatz auf ganzer Breite und langgestreckte Rundbogenzelte der Landwirtschaft (bei Google Maps zu sehen), die den Überflug vergleichbar „behindern“, wie die PV-Anlage. Dennoch hat der Kiebitz diese „Hindernisse“ 2021 und 2022 offenbar überwunden – dann aber nicht mehr. Sicherlich wäre die Anlage ein weiteres Hindernis – auch noch mitten in der Fläche. Falls der Kiebitz wirklich dort nach Quartieren suchen sollte, wäre dies eindeutig eine Verschlechterung. Es wäre für ihn von der Kempener Platte aber wesentlich leichter nach Nordwesten auszuweichen, wo er noch ungleich mehr freie Feldflur ohne Überflughindernisse fände. (Leider hätte er dort, aufgrund der großen Fläche, aber nicht so viele engagierte OrnithologInnen, die ihn vor den Gefahren der landwirtschaftlichen Nutzung schützen würden).

 

Landnutzungskonkurrenz: In Blog 51 habe ich mich schon mit dem Argument auseinandergesetzt, dass durch PV-Anlagen wertvolle Ackerflächen für die Nahrungsproduktion ausfielen. Ich habe dort bereits erklärt, dass ich die 1,7% der bundesweit für Flächen-PV notwendigen Agrarflächen lieber in Konkurrenz mit der derzeit von Energiepflanzen (Raps etc.) blockierten Fläche sehen würde, die 14% der Agrarfläche ausmacht. In punkto Energieertrag pro Hektar ist die Photovoltaik nämlich gegenüber den Energiepflanzen klar im Vorteil (2,4fach - siehe Blog 51). Darüber hinaus ist die Anlage ja jederzeit kurzfristig entfernbar, womit der Boden wieder der Nahrungsmittelproduktion zugeführt werden könnte, sollte eine Notlage eintreten. Der „gute Boden“ sollte durch die Zwischennutzung nicht schlechter geworden sein. Er unterlag dann sozusagen einer modernen Form der Fruchtfolge. 

 

„Run“ auf jede freie Fläche: Langjährige Erfahrungen mit Investoren haben die Sorge vor finanzstarken Zugriffen auf die freie Landschaft wachsen lassen. Die tägliche bundesweite Versiegelung von Flächen in der Größe von 72 Fußballfeldern spricht für sich. Nun handelt es sich bei PV-Anlagen ja nicht um eine Vollversiegelung. Zudem ist die Photovoltaik ja „nur“ auf einem Streifen von 200 m entlang von mehrspurigen Straßen und Gleisen privilegiert und damit dort ohne Bauleitplanung „ausbreitungsfähig“. Auf dem Rest der Flächen gilt weiterhin die politisch gesteuerte Bauleitplanung. Schließlich sollen PV-Anlagen nur auf Grenzertragsböden errichtet werden. Innerhalb der privilegierten Flächen entlang der Verkehrslinien können aber auch gute Böden betroffen sein – wie hier am Voosenhof.

Für die Ausbreitung der Photovoltaik entlang der Verkehrswege speziell in Krefeld stellen sich aber ganz andere Hindernisse: Derzeit werden von der Stadtverwaltung potenziell geeignete Flächen für Freiflächenanlagen identifiziert. Im Juni war im Umweltausschuss von 52 Potenzialflächen die Rede. Ob es einen „Run“ auf diese Flächen geben wird, ist aber fraglich. Dagegen spricht:

- Es handelt sich, wegen der kleinräumigen Verhältnisse im Krefelder Außenbereich, nur um „kleine“ Flächen(am Voosenhof 4,4 ha). Für größere Investoren sind eigentlich erst Flächen über 10 ha interessant. Entsprechend sind die Antragsteller des Solarparks Voosenhof ja auch eine Privatinitiative, wo günstige Momente zusammenkommen. 

- Die Krefelder Flächen befinden sich oft im Besitz mehrerer Eigentümer, so dass die Hürden für eine geschlossene Entwicklung höher sind.

- Es muss ein Netzanschluss möglich sein. Dies ist in den nächsten Jahren lediglich auf einzelnen der 52 identifizierten Flächen möglich. Erst der Ausbau des Krefelder Stromnetzes wird mehr Möglichkeiten schaffen. Dieser dürfte sich aber bis in die 30er Jahren ziehen, wo sich die Rahmenbedingungen für PV in der Fläche komplett geändert haben können. 

- Denn es zeigt sich schon heute, dass PV-Investitionen immer unwirtschaftlicher werden, je mehr zugebaut wird („Selbstkannibalisierung“), v.a. da durch den hohen Angebotsüberschuss bei Sonnenschein die Abschaltzeiten steigen und damit die Wirtschaftlichkeit sinkt. Dies gilt natürlich um so mehr auf kleinen Flächen. Zudem soll in Kürze das Einspeisungsgesetz überarbeitet werden, so dass ausreichender Ertrag unsicherer wird.

Es ist eine Tatsache, dass in Krefeld Anfragen für weitere Anlagen im Raum stehen (deutlich mehr im Umland). Eine kurzfristige Realisierung vieler Anlagen erwarte ich allerdings eher nicht.

 

Verdrängung von Landwirten: Sorgen wegen des PV-Zubaus in Krefeld wurde in den letzten Monaten sehr stark auch von Landwirten geäußert. Das ist sehr verständlich! In Krefeld wirtschaftet ein hoher Prozentsatz der Landwirte als Pächter, also nicht auf eigenen Böden. Deren Betriebe können mit den von Solaranlagenbetreibern gezahlten Pachten nicht mithalten. Und vier Hektar Verlust sind bei einem Betrieb von 50 ha schon ein großer Prozentsatz, der im schlimmsten Fall über die Existenz entscheiden kann. Da hilft nur wenig, dass es schon immer Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen gegeben hat, aber auch jedes Jahr Landwirte ihren Betrieb aufgaben, so dass durch Umverteilung der Flächen oft Härten vermieden werden konnten. Ob ein langsamerer Ausbau der Photovoltaik das auch jetzt ermöglichen könnte, ist unklar. Ein sehr rascher Ausbau von Flächen-PV in Krefeld allerdings wäre tatsächlich ein großes Problem. Wie geschildert halte ich diesen allerdings für unwahrscheinlich (und bundesweit geht es, wie gesagt, um 1,7% der Agrarfläche). Die Anlage Voosenhof selbst wird sogar nur 0,1% der insgesamt 3886 ha landwirtschaftlicher Fläche in Krefeld beanspruchen. Für den jeweils Betroffenen aber kein Trost.

 

Abwägung der Argumente

Vorausgeschickt sei: In jedem Fall sollte die Nutzung versiegelter Flächen für PV-Anlagen maximiert werden. Wie aber kürzlich wieder einem Artikel in der WZ (30.10.2024: „Stadt findet kaum Dächer, die für eine Photovoltaikanlage geeignet sind“) entnommen werden kann, stößt der Ausbau auf versiegelten Flächen geschwindigkeitsmäßig an Grenzen. Deshalb halte ich - wie auch die Bundesregierung - den parallelen Ausbau der Flächen-PV zur Beschleunigung der CO2-Minderung für dringend erforderlich (es werden ja „nur“ knapp 2% der Agrarfläche benötigt). Wie in mehreren Blogs geschildert, läuft dem Klimaschutz die Zeit davon und frühe CO2-Minderung ist lebensrettend. Wir verfehlen sonst die Klimaziele noch weiter, was auch der Biodiversität erheblich schaden wird.

Sollten wir in 20 Jahren ausreichend PV-Anlagen auf Versiegelungsflächen errichtet haben, können wir die Agrarflächen ja wieder freigeben, wobei ich für möglich halte, dass es dann Stimmen geben wird, die die entstandenen Biotope erhalten und nicht wieder in intensive Landwirtschaftsflächen überführen wollen. Aber im Fall von existenzieller Nahrungsmittelknappheit wäre dies jederzeit möglich (vordringlich sollten dann allerdings die Bioenergiepflanzen ersetzt werden, da die PV-Flächen eine bessere Energiebilanz haben). Dass speziell die landwirtschaftlichen Pächter zusätzlich aufgrund der oben aufgeführten wirtschaftlichen Konkurrenzgesichtspunkte kritisch eingestellt sind, ist sehr verständlich.

Es bleibt abzuwarten, ob wir in den nächsten Jahren wirklich sehr viel mehr Anträge auf Flächen-PV in Krefeld sehen werden. Es könnte bei einigen wenigen Anlagen bleiben. Um trotzdem durch lokale Ökostromerzeugung unseren Beitrag als Stadt zur CO2-Minderung zu schaffen und unsere hohen Emissionswerte zu vermindern, schätze ich die Bedeutung der Anlage am Voosenhof deshalb eher hoch ein. Sie ermöglicht uns auch Erfahrungen zu sammeln, um ggf. später mit mehr Überzeugung für oder gegen weitere Anlagen stimmen zu können.

Insofern würde ich die Anlage persönlich in der Abwägung klar befürworten. Dies tue ich aufgrund meiner persönlichen Präferenzen und meiner sehr ausgeprägten Sorge bezüglich der Klimaveränderungen, aufgrund meiner intensiven Beschäftigung damit. Dies ist mein persönliches Abwägungsergebnis. Eine Position des NABU Krefeld müsste noch ermittelt werden (bundesweit ist der NABU PV-Anlagen gegenüber positiv, wenn bestimmte Gesichtspunkte beachtet werden https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/solarenergie/29906.html ). 

Der Betreiber der Anlage Voosenhof ist erfreulicherweise zu ökologischer Optimierung bereit. Nur speziell für den Kiebitz kann man wenig tun. Deshalb kann man auch berechtigt der Auffassung sein, dass der Kiebitz vielleicht doch den Süden von Krefeld gegenüber der Ausbreitung nach Westen bevorzugen könnte und seine mögliche Brut in diesem Bereich nicht durch ein weiteres Hindernis erschwert werden sollte. Auch kann man grundsätzlich gegen Photovoltaikanlagen in Krefelds Außenbereich sein. Diese persönliche Abwägung wird im Rahmen des Genehmigungsprozesses jedes Gremiumsmitglied für sich selbst vornehmen müssen.

 

Nachbemerkung 1

Sollte die Anlage genehmigt und gebaut werden, habe ich mir vorgenommen, im Gespräch mit den BetreiberInnen und den Behörden die Optimierung für die Biodiversität intensiv zu begleiten und zu befördern sowie den Erfolg im Rahmen eines Monitorings zu überwachen (und auch darüber zu berichten). Ich bin der festen Überzeugung, dass Klimaschutz und Biodiversität untrennbar verbunden sind und gemeinsam berücksichtigt werden müssen, auch wenn es im Einzelnen, wie hier, gelegentlich zu Abwägungskonflikten kommen kann.

 

Nachbemerkung 2: Oder scheitert das Projekt?

Es kann aber auch sein, dass die Anlage zwar genehmigt aber nicht gebaut wird: Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist eine Vergütung nach EEG (Energie-Einspeise-Gesetz) unerlässlich. Anträge für eine Aufnahme in das Programm können Ende November 2024 und dann wieder im April 2025 gestellt werden. Dezember ist wegen der Verzögerungen der Genehmigung (u.a. durch die Patt-Situation im Naturschutzbeirat am 24.9.2024, die erneute Prüfungen und Nacharbeiten erforderlich machten) nicht mehr zu schaffen. Im Februar wird eine neue Bundesregierung gewählt. Schon die derzeitige Regierung hatte Pläne, die EEG-Förderung zu überarbeiten. Noch mehr so die Opposition. Ob also im April 2025 noch die gleiche Förderung erhältlich sein wird, die solch eine „Kleinanlage“ realisierbar erscheinen ließ, oder ob ein Moratorium eintritt oder die Förderung gravierend gekürzt wird, ist derzeit unklar. Die Chancen für eine Realisierung des Projektes „Voosenhof“ schwinden. Aus meiner Sicht: Leider!