Aktuelles aus der NABU-Gruppe Brüggen

61 „Sauerland-Erlass“

Keine Windkraft in Krefeld?

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Foto/Grafik: NABU Krefeld/Viersen Amelie Waletzke

Blog 41 beschäftigte sich schon mit der Windkraft, dem „Arbeitspferd“ der Energiewende. Viele gute Gründe für Windkraftanlagen in Krefeld wurden aufgeführt - auch deren Beitrag zur lokalen Wertschöpfung und sogar zur Finanzierung lokaler sozialer Initiativen. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Potenzialanalyse ermittelte im vergangenen Jahr über zwanzig theoretisch mögliche Standorte. Möglichst viele zu realisieren, würde die Klimabilanz von Krefeld beträchtlich verbessern. Der KLIMA-Ausschuss beauftragte die Stadtverwaltung am 31.10.2024 mit seltener Einmütigkeit, an 19 dieser Standorte die Möglichkeit der Errichtung von Anlagen konkret zu prüfen. 

 

Bremsversuch im Hochsauerlandkreis

In anderen Bereichen von NRW scheint nicht so viel Einmütigkeit geherrscht zu haben. Das Sauerland fühlte sich überrannt von Voranfragen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Diese beschränkten sich nicht auf die in der Landesregierung in Vorbereitung befindlichen Vorranggebiete für Windkraft, die in den Regionalplänen ausgewiesen werden sollen, sondern viele hundert lagen außerhalb der Gebiete. Damit beeinträchtigten sie die Planungen und erweckten die Sorge „ungeordneten“ Ausbaues. Ausgerechnet im Hochsauerlandkreis, dem Wahlkreis von Friedrich Merz, hatte die Ablehnung eines Antrages vor Gericht keinen Bestand. Die der Ablehnung zugrunde liegende Vorschrift im Landesplanungsgesetz (LPG) NRW wurde vom Oberlandesgericht gekippt. Im September 2024 bat die Landesregierung NRW deshalb die Bundesregierung eine Maßnahme zur „Übergangssteuerung“ des Ausbaues der Windenergie zu treffen (https://www.zfk.de/politik/deutschland/bremse-fuer-windausbau-habeck-kommt-merz-entgegen ). 

 

Habeck kommt Merz entgegen – aber die CDU handelt parallel

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWK) machte sich an die Arbeit. Gleichzeitig aber brachte die Bundes-CDU einen weitergehenden Antrag ein, der auch Änderungen in anderen Gesetzen umfasste. Der Bundestag überarbeitete den Antrag aber grundlegend und beließ es schließlich bei der Änderung des BImSchG §9 Abs. 1a, die am 31.1.2025 vom Bundestag angenommen wurde (https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014777.pdf - noch unlektorierte Fassung vom 29.1.2025). 

Der nach Satz 1 im §9 Abs. 1a des BImSchG neu eingefügte Satz soll die Privilegierung von Windkraft-Voranträgen für Gebiete außerhalb von in der Regionalplanung ausgewiesenen Vorranggebieten aushebeln. Die Gesetzesänderung muss noch durch den Bundesrat und kann voraussichtlich im Merz – nein: März – 2025 in Kraft treten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kommentiert das Ergebnis im Wesentlichen positiv (https://www.bdew.de/energie/steuerung-des-windenergieausbaus/ ). Da nur Voranträge betroffen seien, könnten laufende, komplett eingereichte Anträge weiter bearbeitet werden. Der Schaden für den Ausbau sei gering. Der Bundesverband Windenergie (BWE) ist auch nicht so sauer, da er Schlimmeres erwartet hätte: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/geplante-bimschg-aenderung-schmerzhaft-aber-tragfaehig-um-windenergieausbau-zu-steuern/ .

 

Auch das Land NRW wird tätig

Der Landtag NRW verabschiedete praktisch gleichzeitig eine Änderung des §36 Landesplanungsgesetzes (LPG) NRW(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12683.pdfÄnderungsantrag vom 29.1.2025). Der neu eingefügte §36a verbietet den Behörden nun für sechs Monate Entscheidungen über Windkraft-Vorhaben, die außerhalb der vom Regionalplan vorgesehenen Vorranggebieten liegen. Es gilt nicht für Repowering oder Anlagen deren Antrag bereits vollständig vorliegt. Ausnahmen können unter bestimmten Bedingungen beantragt werden. 

Das NRW-Wirtschaftsministerium begründet die Maßnahme auf seiner Homepage wie folgt: https://www.wirtschaft.nrw/uebergangssteuerung-windenergie-faq#:~:text=September%202024%20hat%20die%20Landesregierung,Planungs%2D%20und%20Investitionssicherheit%20zu%20garantieren

Der Städte- und Gemeindebund kommentiert erfreut (https://www.kommunen.nrw/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/nrw-schafft-wirksame-steuerungsregelung-fuer-windenergie.html ).

 

Was sagt der Regionalplan zu Windkraft in Krefeld?

Der gegenwärtige Regionalplan für Krefeld konsultiert besteht aus vier Blättern:

Krefeld Nordwest: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-12/20241029_3_32_rpd_plan_teil4zd13_opti150maxbild.pdf

Krefeld Nordost: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-12/20241029_3_32_rpd_plan_teil4zd14_opti150maxbild.pdf

Krefeld Südwest: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-12/20241029_3_32_rpd_plan_teil4zd18_opti150maxbild.pdf

Krefeld Südost: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-12/20241029_3_32_rpd_plan_teil4zd19_opti150maxbild.pdf

Windenergiegebiete sind diagonal schraffiert dargestellt (z.B. auf Blatt 18 ein kleines Gebiet nordwestlich von Willich-Münchheide). In Krefeld gibt es kein Vorranggebiet für Windkraft – nicht einmal auf der Kempener Platte. 

 

Wird es also keine weiteren Windkraftanlagen in Krefeld geben?

Die in Krefeld bestehenden Windkraftanlagen sind schon in die Jahre gekommen und könnten durch neue, wesentlich ertragreichere Anlagen ersetzt werden, denn dieses „Repowering“ wird von den Gesetzen nicht ausgeschlossen. Aber was ist mit den anderen Standorten, die die Potenzialplanung identifiziert hat? 

Aktuell wird der Regionalplan überarbeitet – offenbar nicht zuletzt wegen der angestrebten Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten. Kommen die Krefelder Potenzialgebiete hinein? Eher nicht: Da es sich ganz überwiegend um Einzelstandorte handelt, ist sehr unwahrscheinlich, dass sie in den Regionalplan aufgenommen werden. Dieser dient eher dazu, größere Windparks anzureizen, um die CO2-Minderungsziele zu erfüllen. Aber wir wollen in Krefeld doch auch einen Beitrag leisten? Das „Moratorium“ des Landesgesetzes kann nach §36a Abs 4 auf Antrag ausgesetzt werden, wenn dadurch die Regionalplanung nicht gestört wird, was in Krefeld nicht der Fall wäre. Aber hebelt das auch das Bundesgesetz aus?

Nun wird die Sache sehr kompliziert. Zu kompliziert, um sie hier detailliert zu erklären. Wer sich vertieft informieren will, kann z.B. die Stellungnahme von Rechtsanwalt Lahme auf der Homepage des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) lesen (https://www.lee-nrw.de/blog/ist-die-panik-berechtigt-ein-beschluss-des-ovg-nrw-sorgt-fuer-aufregun/ ). Auch dort wird nur ein Teil der Problematik diskutiert. Es ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verfahren zu berücksichtigen. Es wird auch unterschiedliche Auffassungen zu Gewichtungen geben, so dass man trefflich streiten könnte. Es sieht aber so aus, als wenn die Novellierung der beiden Gesetze Krefeld nicht wirklich verbieten kann, Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet zu genehmigen. 

 

Krefeld sollte schnell handeln

Krefeld hätte also Chancen! Es könnte allerdings durchaus sein, dass zukünftige Regierungen der Windkraft noch entschlossener Grenzen setzen wollen. Dann könnten die bestehenden Wege für Krefeld eventuell verschlossen werden. Insofern ist rasche Klärung der tatsächlich möglichen Standorte und ein rascher Beginn von Genehmigungsverfahren dringend notwendig! Gut dass wir schon eine so schöne Potenzialanalyse als Grundlage haben.