Krefeld verfügt über ein gut ausgebautes Gasnetz von 1062 km Länge. Ab 2045 soll aber Erdgas bundesweit nicht mehr für Heizzwecke verwendet werden. Das ergibt sich aus dem Klimaschutzgesetz (KSG) in Verbindung mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Es kann sein, dass kleinere Abschnitte des Gasnetzes für andere Gase (Wasserstoff, Kohlendioxid etc.) weiterverwendet werden können oder eine ganz andere Weiternutzung erfahren (beispielsweise als Leerrohre für digitale Leitungen). Im großen Ganzen aber wird das Gasnetz nicht mehr gebraucht und muss stillgelegt werden. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Betrieb des Netzes schon vor 2045 von immer weniger Nutzern bezahlt werden muss, da die Leute nach und nach zu Fernwärme, Wärmepumpen und anderen emissionsarmen Wärmequellen wechseln. Damit verteuert sich Gas noch zusätzlich, was, zusammen mit dem schrittweise ansteigenden CO2-Preis, für Viele immer weniger bezahlbar sein wird und den Ausstieg noch beschleunigt.
Gibt gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Stilllegung?
Der Betrieb und auch die Stilllegung von Gasanschlüssen oder ganzen Gasnetzen wird in einer Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Arbeitsblättern geregelt. Diese im Detail darzustellen ist hier nicht der Ort. Nur einige Schlaglichter: Die Politik hat sich natürlich über das Problem des Gasausstieges in letzter Zeit auch schon Gedanken gemacht (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/G/green-paper-transformation-gas-wasserstoff-verteilernetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ) und zum Teil schon gesetzliche Grundlagen angepasst, über das schon erwähnte Nutzungsverbot für Heizungen ab 2045 hinaus. So gibt es zum Beispiel verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für die Gasnetzbetreiber, damit diese nicht auf ihren Investitionskosten sitzen bleiben und gleichzeitig die fortbestehenden Betriebskosten gleichmäßiger auf die abnehmenden Netznutzer verteilt werden (KANU 2.0; https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240925_KANU.html ). Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besteht auch noch eine Anschlusspflicht für Gaskunden. Allerdings erlischt diese Pflicht, wenn das Netz stillgelegt wird. Wie man allerdings dahin kommt, bedarf noch gesetzlicher Regelung (mehr dazu in Blog 67).
Einzelne Bürger können ihre Leitung jederzeit stilllegen – gegen Geld
Der einzelne Bürger kann schon immer jederzeit „aussteigen“. Wenn man z.B. eine Wärmpumpe eingebaut hat und die Gasleitung nicht mehr benötigt, kann man sich entscheiden, ob die NGN die Leitung nur im Haus verschließen soll oder sie jenseits der Grundstücksgrenze vom Gesamtnetz abtrennen soll. Es kann auch die komplette Entfernung der Leitungen auf dem Grundstück verlangt werden. Eine Rechnung erhält man in jedem Fall. Wenn lediglich Abbau der Messeinrichtungen und ein Verschluss der Leitung an der Straßegewünscht wird, werden 3570 Euro fällig (Preisblatt der NGN: https://cdn.swk.de/assets/download/Preisblatt_Netzanschluss_gueltig%20ab%2015%2010%202024.pdf ). Kompletter Rückbau wird individuell kalkuliert und ist deutlich teurer. Entscheidet man sich allerdings, die Leitung im Haus liegen zu lassen, werden jährliche Zahlungen für die Dichtigkeitsmessung des lokalen Netzes fällig (64,26 Euro). Erst wenn der ganze Straßenzug gasfrei ist, ein Hauptregler geschlossen werden kann und damit die Leitung gasfrei wird, fallen diese Gebühren weg.
Aber ein ganzes Netz abschalten? Mannheim preschte vor...
... und bekam viel Ärger. Am 8. November 2024 kündigten die Mannheimer Stadtwerke (MVV) relativ plötzlich an, das Gasnetz bis 2035 stillzulegen. Sie begründeten dies mit Klimaschutzaspekten und steigendem CO2-Preis. Das sorgte für große Verunsicherung. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet („Mannheim gibt Gas“). 56.000 Haushalte waren betroffen. Viele fühlten sich „getäuscht“, da sie noch kurz zuvor Gasheizungen eingebaut hätten (hätten sie mal Blog 29 gelesen!). Der Gemeinderat und umliegende Kommunen schalteten sich bremsend ein. Schließlich bezeichneten die MVV 2035 als „Zielkorridor“. Obwohl schon andere Städte entsprechende Ankündigungen gemacht hatten, wurde auch bundesweit viel über Mannheim diskutiert.
Winterthur in der Schweiz war geschickter
Voraus ging ein Bürgerentscheid, dass die Stadt bis 2040 das Ziel „netto Null Treibhausgasemissionen“ erreichen sollte. Am 1. September 2022 verbot das kantonale Energiegesetz den Ersatz von Gasheizungen. Die Entscheidung, das Gasnetz stillzulegen, war Teil des kommunalen Energieplanes. Da man nicht passiv warten wollte, bis nur noch einzelne Kunden im Netz hingen, wurde ein klarer Zeitplan für den Ausstiegerarbeitet. 2030 sollten die Gebiete mit Fernwärmeversorgung vom Netz getrennt werden. Bis 2040 auch die anderen Gebiete. Stadt und Energieversorger haben die betroffenen Haushalte schriftlich informiert. So habe man frühzeitig auf Bedenken reagieren können und aktiv andere Heizsysteme anbieten können. Erst wenn ein ganzer Straßenzug umgestiegen sei, habe man die Leitung außer Betrieb genommen. Dennoch gab es auch in Winterthur Probleme. Bürger fühlten sich trotzdem überrascht. Die Umstiegskosten machten Sorgen. In manchen Gebieten gab es erschwerende Grundwasserschutzauflagen. Die Stadt suchte Lösungen. Es gab sogar Restwertentschädigungen für Gasheizungen (5 Prozent des Anschaffungswertes pro verbleibendem Nutzungsjahr).
Wie wird sich Krefeld verhalten?
Auch in Krefeld wird das Netz in absehbarer Zeit stillgelegt werden müssen. Wie gesagt, könnten einzelne Leitungen vielleicht für Wasserstoff zur Versorgung von Industriebetrieben genutzt werden oder sogar CO2 von Emittenten eingesammelt und zum „Recycling“ geleitet werden. Der überwiegende Teil aber wird nicht mehr gebraucht und im Betrieb auch viel zu teuer je näher 2045 rückt, da immer weniger Nutzer vorhanden sind, die sich die Betriebskosten teilen müssen. Es ist zu vermuten, dass die Stadtwerke sich schon intensiv Gedanken machen, wie dieser Prozess begleitet und moderiert werden kann. Wichtig ist, dass die Politik endlich den „Kommunalen Wärmeplan“ verabschiedet, mit dessen Erstellung Krefeld mustergültig früh begonnen hat. Wegen der anstehenden Kommunalwahlen verzögert sich aber der Ratsbeschluss. Es ist zu hoffen, dass der neu konstituierte Stadtrat den Plan rasch verabschiedet, damit jeder planen kann: Die Bürger müssen wissen, welche Heizungsform in ihrem Viertel verfügbar sein wird (z.B. Fernwärme?). Erst dann können sie alle gegebenen Möglichkeiten abwägen. Entsprechend können Stadt und Stadtwerke erst dann die Bürger über die Zukunft von Gas in ihrem Viertel informieren und Pläne für Alternativen und einen geordneten Ausstieg machen. Wie Winterthur zeigt: Eine gute Vorbereitung und maximale Kommunikation sind sehr wichtig, um Konflikte zu minimieren.
Werbeblock zur Kommunalwahl 2025 (Für eventuelle Interessenten an den Wahlprogrammen habe ich diesen “Werbeblock” nach der Wahl nicht gelöscht): Am 14. September wird der Stadtrat neu gewählt. Bitte gehen Sie wählen! Jede Stimme zählt – gerade im kommunalen Parlament! Der NABU ist strikt überparteilich und wird dazu keine konkreten Empfehlungen abgeben. Ich stelle Ihnen hier aber die Links zu den im Internet einsehbaren Parteiprogrammen (in der Reihenfolge ihrer derzeitigen Repräsentation im Stadtrat) zur Verfügung, damit Sie sich selbst ein Bild machen können, welche Parteien dem Klimaschutz das aus Ihrer Sicht richtige Gewicht im Rahmen der vielen kommunalen Aufgaben geben. Wie wichtig er aus meiner Sicht ist, habe ich ja in Blog 65 (und in vielen anderen zuvor) versucht zu begründen.
CDU Krefeld: https://www.cdu-krefeld.de/app/uploads/2023/06/CDU-Wahlprogramm_2020-2025.pdf
SPD Krefeld: https://www.spd-krefeld.de/wp-content/uploads/sites/1875/2025/08/WK-K23-LY3-Wahlprogramm-DRUCK.pdf
Bündnis 90/Grüne Krefeld: https://www.gruene-krefeld.de/wp-content/uploads/2025/07/Wahlprogramm_Krefeld_2025.pdf
Die FDP hat für 2025 kein umfassendes Wahlprogramm erstellt. Wohl gibt es ein Papier für Krefeld-West: https://krefeld.freie-demokraten.de/sites/default/files/2025-05/Kommunalwahlprogramm%20Krefeld%20West%202025_final.pdf
Von der AFD gibt es ein Kurzwahlprogramm: https://afd-krefeld.de/aktuelles/2025/08/unser-kurzwahlprogramm-fuer-krefeld-am-14-09-afd-waehlen/
Die Linke Krefeld: https://www.die-linke-krefeld.de/fileadmin/kvkrefeld/Kommunalwahlen_2025/Dokumente/Kommunalwahlprogramm_Die_Linke_Krefeld_2025.pdf
Freie Wähler Krefeld: https://www.freie-waehler-krefeld.de/kommunalwahl-2025/grundsatzprogramm/
Liste für Umweltschutz, Klimagerechtigkeit und Soziale Gerechtigkeit (LUKS; Björna Althoff): Ein Wahlprogramm gibt Google nicht her – wohl Interviews und Zitate.
Ähnliches gilt für „Die Partei“ (Jan Hertzberg) sowie „Wir Krefeld“ (Salih Talusoglu).