Nur eine Woche nachdem ich Blog 66 zur Stilllegung von Gasnetzen online gestellt hatte, erschien am 11.09.2025 in der Zeitschrift „Zeitung für Kommunale Wirtschaft“ ein Interview mit den Geschäftsführern der Netzgesellschaft Niederrhein mbH (NGN), Herrn Christof Epe und Herrn Hans-Werner Leenen, zum gleichen Thema: https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/gasnetz-waermewende-regulierung-stadtwerke-bundesnetzagentur - vermutlich zugangsbeschränkt. Da es wichtige Stimmen aus Krefeld sind, die noch viele weitere interessante Gesichtspunkte aufwerfen, versuche ich hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Gedanken.
Worum geht es in dem Interview?
Anlass für das Interview ist die unzureichende Rechtslage der Gasnetzstilllegung. In Blog 65 hatte ich sehr allgemein erwähnt, dass es zwar kleinere Anpassungen der Rahmengesetzgebungen gegeben hätte, dass aber noch Details zu regeln seien. Herr Epe und Herr Leenen formulieren dies sehr viel deutlicher: Die Rechtslage reiche für eine geordnete, wirtschaftliche und soziale Stilllegung nicht aus!!!
Die Ausgangslage wird dazu in Interview und Blog vergleichbar formuliert: Durch Umstieg von Kunden auf andere Energieträger werden die Benutzer des Gasnetzes ausgedünnt. Wenn aber das ganze Netz erhalten werden muss, werde dies für den Rest der Nutzer immer teurer. Nach jetziger Rechtslage könne der Netzbetreiber bei der weiteren Entwicklung nur zusehen. Aufgrund der Anschlusspflicht könne er keinen Kunden von sich aus vom Netz nehmen – auch nicht mit Vorlaufzeit – und damit keinen Einfluss auf das Fortschreiten der Stilllegung nehmen. Man könne nicht stadtteilscharf reagieren und Teilnetze stilllegen. Man müsste das ganze Netz erhalten und damit unnötige und teure Doppelstrukturen schaffen. Und es gibt noch weitere widersprüchliche Regelungen: Die Gesetzeslage erfordere z.B. auch, dass laut Methanemissionsverordnung auch weiterhin Gasspürer ausgebildet und eingestellt werden müssten, um durch Berentung ausscheidende KollegInnen zu ersetzen. Das sei wirtschaftlich ebenfalls nicht sinnvoll.
Konkrete Beispiele werden erläutert
So gebe es in Krefeld Bereiche, in denen noch ältere Gasleitungen aus verschraubtem Stahl lägen, die einen erhöhten Betriebsaufwand erforderten. Es wäre wirtschaftlich sinnvoll, diese zuerst stillzulegen. In Villengebieten lägen oft modernere Netze. Dort wohnen aber tendenziell finanzstärkere Menschen, die leichter auf andere Energieträger umsteigen können; sie können damit auf Preissteigerungen reagieren. Dies leitet über zu der wichtigen sozialen Frage, dass sich gerade in den Bereichen, wo technisch-wirtschaftlich eine Stilllegung des Netzes prioritär wäre, eher Menschen wohnen, die sich den Umstieg auf eine Wärmepumpe weniger leisten können. Sie leiden dann besonders unter Preisanstiegen durch Ausdünnung. Hinzu kommen die Fernwärme-Vorranggebiete, bei denen man sicherlich ebenfalls frühzeitig Teilbereiche des Gasnetzes stilllegen sollte, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Schließlich erwähnt Herr Leenen auch noch Kunden, die jetzt oder in Zukunft Biogas beziehen wollen. Mit Fortbestehen der Anschlusspflicht könnten sie das an jedem Ort erzwingen und damit auch die Aufrechterhaltung eventuell völlig unwirtschaftlicher Teilnetze.
Wie kann es weitergehen?
Herr Epe sieht drei Möglichkeiten: „Die erste Option ist eher dirigistisch. Hier würde der Gesetzgeber klare Regeln setzen, was in welcher Zeit wo zu passieren hat.“ Die zweite Option wird favorisiert: Hier erhielte der Netzbetreiber vom Gesetzgeber die Möglichkeit, einen klaren Plan mit Stilllegungszielen für jeden Stadtteil zu erarbeiten. Die dritte Möglichkeit sei ein Fortbestand der vagen Regeln. Damit könnte der Kunde weiter entscheiden. Dies aber wäre mit Sicherheit „für alle Beteiligten die teuerste“ Variante.
Sollte der Gesetzgeber dem Netzbetreiber die Möglichkeit zur intelligenten Steuerung geben, so könnten – auf der Basis der bereits begonnenen Wärmeplanung – detaillierte Stilllegungspläne erarbeitet werden, wie dies Winterthur in der Schweiz gemacht hat (siehe Blog 66). Dann könnte man in technisch und wirtschaftlich sinnvollen Teilnetzbereichen die Bürger gezielt ansprechen, bezüglich Alternativen beraten und evtl. sogar Preisanreize zum Umstieg setzen. Ultimativ kann in Einzelfällen auch ein Abschalten von Gasanschlüssen zum Tag X in den Raum gestellt werden. Unmissverständlich machen Herr Epe und Herr Leenen aber klar, dass die Netzsicherheit in allen Bereichen bis zur kompletten Abschaltung eines Teilnetzes oberstes Gebot ist.
Für alle Varianten wäre es wichtig, dass bald eine gesetzliche Grundlage geschaffen würde, damit eine ausreichende Vorlaufzeit für Planung, Beratung und zur Umsetzung bleibt. (Aus meiner Sicht gehört dazu auch eine rasche Verabschiedung der Wärmplanung durch den Stadtrat). Die Bürger müssen sich auf die Entwicklungen einstellen können. Akzeptanz entsteht, wenn überzeugend vermittelt werden kann, dass ein geordneter Gas-Ausstieg für alle Betroffenen das Beste ist.