Der Sammelbegriff „Amphibien“ entspricht dem deutschen Wort „Lurche“ – er stammt aus dem Griechischen und bezieht sich auf das „zweiseitige“ Leben dieser Tiere im Wasser und an Land. Zur Fortpflanzung sind sie auf Gewässer angewiesen. Zur Nahrungssuche, zum Schutz vor Feinden und vor ungünstiger Witterung brauchen die wechselwarmen Tiere geeignete Lebensstätten an Land. Deshalb sind Amphibien oft auf Wanderschaft – mit artspezifischen Variationen fast ganzjährig und über bis zu 5 km.
In unserer Region vorkommende Lurcharten – soweit aktuell bekannt:
Teichmolch | Alle Orte |
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Fadenmolch | Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal |
Bergmolch | Alle Orte |
Kammmolch | Brüggen, Kempen, Krefeld, Nettetal, Niederkrüchten |
Erdkröte | Alle Orte |
Kreuzkröte | Brüggen, Krefeld, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal |
Grasfrosch | Alle Orte |
Moorfrosch | Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten |
Kleiner Wasserfrosch | Nettetal, Niederkrüchten |
Seefrosch | Brüggen, Grefrath, Krefeld, Viersen |
Teichfrosch | Hybridform aus Seefrosch und Kleinem Wasserfrosch – zusammen mit den Elternarten fast flächendeckend verbreitet |
Amphibien sind zahlreichen natürlichen Gefahren ausgesetzt:
Durch hohe Nachkommenzahl, unangenehme Hautsekrete und heimliche/nächtliche Lebensweise können die Amphibien ihre Verluste ausgleichen oder Feinde vermeiden.
Mehr über die Tiere unter
http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/amphibienundreptilien/
http://www.amphibienschutz.de/amphib/amphibien.htm
http://www.karch.ch/
Naturschutzrechtlich sind alle heimischen Amphibienarten besonders geschützt, man darf sie in allen Entwicklungsstadien also z.B. nicht der Natur entnehmen oder töten. Kammmolch, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch und Kreuzkröte sind sogar streng geschützt, d.h. es gibt zusätzlich besondere Anforderungen an den Schutz ihrer Lebensräume. Weit verbreitete und relativ anspruchslose Arten wie Bergmolch, Teichmolch, Erdkröte und Grasfrosch sind noch häufig und ungefährdet. – Die streng geschützten Arten haben höhere Ansprüche, besonders an die Laichgewässer. Ihr Schutz zielt vorrangig auf Erhalt dieser Feuchtbiotope und ihres Umfeldes – ist also eher eine Aufgabe des professionellen Naturschutzes. Dazu gehören Nutzungsänderungsverbote in Schutzgebieten sowie die Förderung und Ausführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Allen öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften zum Trotz sind die Amphibien in der Kulturlandschaft vielen Unfallgefahren ausgesetzt:
Zu 1. und 2.
Wer selbst Flächen bewirtschaftet oder pflegt, kann versuchen, tierschonend zu arbeiten, etwa durch bewusstes Aussparen verzichtbarer Teilflächen oder von Tagen mit starker Amphibienwanderung sowie durch Intensitätsminderung (z.B. Balkenmäher statt Kreiselmäher). Ein 100%iger Schutz ist jedoch unrealistisch. Generell zu empfehlen ist eine „schadstoffarme“ Lebensweise, zu der auch der vorrangige Konsum schonend hergestellter und transportierter Lebensmittel gehört.
Zu 3.
Die Fallenwirkung von Kellerlichtschächten, Außenkellertreppen, steilkantigen Wasserbecken u. ä. für Frösche, Kröten oder Molche kann man nachträglich durch Ausstiegshilfen entschärfen bzw. durch amphibiendichte Absperrung verhindern; im Idealfall werden solche Gefahren schon in der Planungsphase ausgeschlossen. Tipps findet man unter www.bauen-tiere.ch.
Im öffentlichen Straßenraum können Amphibien in Gullys oder in die Kanalisation gelangen, besonders wenn sie an unüberwindbaren Bordsteinkanten entlangwandern. Im einfachsten Fall helfen improvisierte Aufstiegshilfen aus Baustoffen, die den Tieren die Überwindung des Hindernisses ermöglichen. – Ansprechpartner können Bauämter oder Bauhöfe der Städte und Gemeinden sein.
Zu 4.
Wenn Amphibien auf dem Weg zu Laichgewässern Straßen überqueren müssen, werden sie oft unbemerkt von Autos und Nutzfahrzeugen durch „plättende“ Wirkung der Reifen oder extreme Luftdruckänderung unter dem Fahrzeug getötet. Nur wer langsam fährt, registriert die lebenden oder schon überfahrenen Erdkröten und Frösche auf solchen Strecken – Molche findet man am besten, wenn man als Fußgänger sorgfältig die Fahrbahn vor sich ableuchtet. Je näher die Gewässer an der Straße liegen, desto konzentrierter ist das auf der Straße beobachtbare abendliche Amphibienaufkommen. Besonders die Erdkröte neigt zu Massenwanderung, sie hat große Laichpopulationen, die innerhalb weniger Tage ihr traditionelles Gewässer aufsuchen.
Ausführliche Information zu den Schutzmöglichkeiten findet man unter
http://www.amphibienschutz.de/schutz/amphibien/amphibienschutz.htm
– hier eine kurze Übersicht:
Der Schutz der auffälligen Hinwanderung zum Gewässer liegt am Niederrhein im Zeitraum 15. Februar bis 15. April – witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich. An milden regnerischen Frühjahrsabenden (Temperaturen über 5 °C, keine Nachtfröste) kann man zwischen Dämmerungsbeginn und Mitternacht beobachten, ob Amphibien auf Straßen laufen. Die Rückwanderung ist nicht so zielgerichtet und zieht sich länger hin, so dass sie bei betreuungsintensiven temporären Schutzmaßnahmen (Fangzaun, nächtliche Sperrung) nur teilweise geschützt wird. Das gilt auch für massenhaftes Abwandern winziger, frisch metamorphosierter Frösche und Kröten vom Laichgewässer („Froschregen“) bei Tage im Juni/Juli, die an wegnahen Laichgewässern meist nur durch genaue Beobachtung und kurzfristige Maßnahmen geschützt werden können.
Wo Straßen zwischen Wäldern und Gewässern verlaufen, kann auf topografischen Karten (Maßstab mindestens 1 : 50.000 bzw. http://maps.google.de) herausfinden. Man kann nachfragen oder selbst nachschauen, ob dort schon Schutzvorkehrungen existieren, denn viele dieser Stellen sind bereits lange bekannt. So an einigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, meist im Bereich von Naturschutzgebieten:
B 509 – Hinsbeck – Leuth (Sekretis)
B 509 Grefrath – Kempen (Schleckniederung)
L 373 Brüggen – Swalmen (Diergardt’scher Wald/ Diergardt’sche Teiche)
K 4 Boisheim – Schaag (Grutbend/ Nette/ Sonnenbach)
K 20 Amern – Born (Heidweiher/ Pferdeweiher)
K 27 Grasheider Straße nördlich Mülhausen (Niersniederung)
K 35 Brüggen – Overhetfeld (Dilborner Teiche / Dilborner Kirchenwald)
Straßensperrungen, die oft von Freiwilligen betreut werden, gibt es an einzelnen Gemeindestraßen in fast allen Städten und Gemeinden.
Bei Amphibienbeobachtungen an Straßen ist unbedingt auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen zu achten, besonders bei Dunkelheit. Also: Warnweste tragen, erhöhte Aufmerksamkeit, kleine Kinder nur bei sorgsamer Beaufsichtigung mitnehmen, andere Verkehrsteilnehmer nicht erschrecken oder nötigen…
Öffentlich unterstützte Schutzmaßnahmen erfordern Prioritätensetzung, die vorrangig den Amphibien „wertvoller“ Biotope oder großer Teilpopulationen dient, und dann auch anderen dort lebenden Kleintieren, die ebenfalls die Straße überqueren. Auf Strecken mit vereinzelt wandernden Amphibien, die durch dieses Raster fallen, kann aber jeder zum Schutz beitragen, indem er an Abenden mit Amphibienwanderung dort nicht fährt oder versucht, auch andere dafür zu gewinnen. – Zur Argumentation für Schutzmaßnahmen, doch auch generell zur Dokumentation oder Gefährdungsabschätzung von Amphibienbeständen sollte man seine Beobachtungsdaten für eine eventuelle Weitergabe schriftlich festhalten: mindestens eine genaue Streckenangabe, Datum und Uhrzeit sowie die Individuenzahlen der einzelnen Amphibienarten. Man kann sie dem örtlichen NABU mitteilen, der sie selbst verwendet oder für Naturschutzzwecke weiterleitet; man kann sie überregionalen Meldeportalen im Internet zur Verfügung stellen:
Amphibiendaten:
http://www.herpetofauna-nrw.de/fundmeldungen/meldungen-einsehen/index.php
Betreute Amphibienschutzzäune sowie überfahrene Erdkröten:
http://www.amphibienschutz.de/index.html
Text und Fotos: Monika Deventer, Viersen (monika.deventer(at)nabu-krefeld-viersen.de)