Amphibienschutz

Der Sammelbegriff „Amphibien“ entspricht dem deutschen Wort „Lurche“ – er stammt aus dem Griechischen und bezieht sich auf das „zweiseitige“ Leben dieser Tiere im Wasser und an Land. Zur Fortpflanzung sind sie auf Gewässer angewiesen. Zur Nahrungssuche, zum Schutz vor Feinden und vor ungünstiger Witterung brauchen die wechselwarmen Tiere geeignete Lebensstätten an Land. Deshalb sind Amphibien oft auf Wanderschaft – mit artspezifischen Variationen fast ganzjährig und über bis zu 5 km.

In unserer Region vorkommende Lurcharten – soweit aktuell bekannt:

Teichmolch Alle Orte
FadenmolchBrüggen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal
BergmolchAlle Orte
KammmolchBrüggen, Kempen, Krefeld, Nettetal, Niederkrüchten
ErdkröteAlle Orte
KreuzkröteBrüggen, Krefeld, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal
GrasfroschAlle Orte
MoorfroschBrüggen, Nettetal, Niederkrüchten
Kleiner WasserfroschNettetal, Niederkrüchten
SeefroschBrüggen, Grefrath, Krefeld, Viersen
TeichfroschHybridform aus Seefrosch und Kleinem Wasserfrosch – zusammen mit den Elternarten fast flächendeckend verbreitet

Amphibien sind zahlreichen natürlichen Gefahren ausgesetzt:

  • Fressfeinde – sie sind Beute vieler Fleischfresser, z. B. Störche, Reiher, Iltis, Igel, Ringelnatter, Hecht… – darüber hinaus in und an Gewässern zahlreiche weitere Laich- und Jungtierfresser,
  • Krankheiten und Parasiten, z.B. Krötengoldfliege, Chytridiomykose,
  • Abiotische Faktoren, z.B. vorzeitiges Austrocknen von Laichgewässern.

Durch hohe Nachkommenzahl, unangenehme Hautsekrete und heimliche/nächtliche Lebensweise können die Amphibien ihre Verluste ausgleichen oder Feinde vermeiden.

Mehr über die Tiere unter

http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/amphibienundreptilien/
http://www.amphibienschutz.de/amphib/amphibien.htm
http://www.karch.ch/

Amphibienschutz

Naturschutzrechtlich sind alle heimischen Amphibienarten besonders geschützt, man darf sie in allen Entwicklungsstadien also z.B. nicht der Natur entnehmen oder töten. Kammmolch, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch und Kreuzkröte sind sogar streng geschützt, d.h. es gibt zusätzlich besondere Anforderungen an den Schutz ihrer Lebensräume. Weit verbreitete und relativ anspruchslose Arten wie Bergmolch, Teichmolch, Erdkröte und Grasfrosch sind noch häufig und ungefährdet. – Die streng geschützten Arten haben höhere Ansprüche, besonders an die Laichgewässer. Ihr Schutz zielt vorrangig auf Erhalt dieser Feuchtbiotope und ihres Umfeldes – ist also eher eine Aufgabe des professionellen Naturschutzes. Dazu gehören Nutzungsänderungsverbote in Schutzgebieten sowie die Förderung und Ausführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

Allen öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften zum Trotz sind die Amphibien in der Kulturlandschaft vielen Unfallgefahren ausgesetzt:

  1. Landwirtschaftliche, gärtnerische oder landschaftspflegerische Arbeiten (z.B. Pflügen, Mähen) auf von Lurchen durchwanderten Flächen,
  2. Schadstoffe aus Dünger, Bioziden oder Abwasser mit wahrscheinlich negativer Wirkung auf die durchlässige Haut von Lurchen – hier besteht noch Forschungs- und Handlungsbedarf,
  3. Bauteile mit Fallenwirkung, besonders unüberwindbare Kanten (Schwerpunkt im Siedlungsraum),
  4. Kraftfahrzeugverkehr auf Straßen, besonders bei Lage zwischen Winterquartier und Laichbiotop.

Was kann man tun?

Zu 1. und 2.

Wer selbst Flächen bewirtschaftet oder pflegt, kann versuchen, tierschonend zu arbeiten, etwa durch bewusstes Aussparen verzichtbarer Teilflächen oder von Tagen mit starker Amphibienwanderung sowie durch Intensitätsminderung (z.B. Balkenmäher statt Kreiselmäher). Ein 100%iger Schutz ist jedoch unrealistisch. Generell zu empfehlen ist eine „schadstoffarme“ Lebensweise, zu der auch der vorrangige Konsum schonend hergestellter und transportierter Lebensmittel gehört.

Zu 3.

Die Fallenwirkung von Kellerlichtschächten, Außenkellertreppen, steilkantigen Wasserbecken u. ä. für Frösche, Kröten oder Molche kann man nachträglich durch Ausstiegshilfen entschärfen bzw. durch amphibiendichte Absperrung verhindern; im Idealfall werden solche Gefahren schon in der Planungsphase ausgeschlossen. Tipps findet man unter www.bauen-tiere.ch.

Im öffentlichen Straßenraum können Amphibien in Gullys oder in die Kanalisation gelangen, besonders wenn sie an unüberwindbaren Bordsteinkanten entlangwandern. Im einfachsten Fall helfen improvisierte Aufstiegshilfen aus Baustoffen, die den Tieren die Überwindung des Hindernisses ermöglichen. – Ansprechpartner können Bauämter oder Bauhöfe der Städte und Gemeinden sein.

Zu 4.

Wenn Amphibien auf dem Weg zu Laichgewässern Straßen überqueren müssen, werden sie oft unbemerkt von Autos und Nutzfahrzeugen durch „plättende“ Wirkung der Reifen oder extreme Luftdruckänderung unter dem Fahrzeug getötet. Nur wer langsam fährt, registriert die lebenden oder schon überfahrenen Erdkröten und Frösche auf solchen Strecken – Molche findet man am besten, wenn man als Fußgänger sorgfältig die Fahrbahn vor sich ableuchtet. Je näher die Gewässer an der Straße liegen, desto konzentrierter ist das auf der Straße beobachtbare abendliche Amphibienaufkommen. Besonders die Erdkröte neigt zu Massenwanderung, sie hat große Laichpopulationen, die innerhalb weniger Tage ihr traditionelles Gewässer aufsuchen.

Ausführliche Information zu den Schutzmöglichkeiten findet man unter

http://www.amphibienschutz.de/schutz/amphibien/amphibienschutz.htm

– hier eine kurze Übersicht:

  • Handabsammlung, wobei man die Strecke begeht und die Tiere von der Fahrbahn nimmt und entsprechend ihrer Wanderungsrichtung mindestens 1 m neben der Fahrbahn auf den Seitenstreifen setzt. Nachteil: geringe Effizienz
  • Eimerfangzäune („Krötenzäune / Froschzäune“): Errichten von dichten, ca. 50 cm hohen Zäunen (meist aus Kunststoff) entlang der Straße, mit ebenerdig eingebauten Eimerfallen. Die gefangenen Kleintiere werden i. d. R. morgens und abends von freiwilligen Helfern entnommen und entsprechend ihrer Wanderungsrichtung in einigem Abstand zur Straße wieder freigelassen. Ein Fangzaun sollte möglichst an beiden Straßenseiten stehen, um auch noch einen Teil der Rückwanderer zu schützen.
  • Aufhebung oder Sperrung von Straßen (Gemeindestraßen von geringer Bedeutung)
  • i. d. R. nur zeitlich befristete Sperrung möglich, evtl. nur zur Nachtzeit, wenn sich Helfer für das tägliche Schließen und Öffnen finden. Die Maßnahme kann auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wenn keine entgegen stehenden öffentlichen Belange festgestellt werden und eine Umleitung des Verkehrs möglich ist.
  • Kleintierschutzanlagen: Leitvorrichtungen (wie beim Eimerfangzaun, aber stabiles Material, dauerhaft eingebaut) lenken die Tiere zu Durchlässen unter der Straße. Vorteil: ganzjährige Wirksamkeit, Nachteil: hohe Herstellungskosten. Planungs- oder Unterhaltungsmängel können die Funktion mindern.
  • Ersatzlaichgewässer: wenn sie im gleichen Lebensraum, aber straßenfern angelegt werden, können sie mittelfristig die Laichpopulation, die es allmählich besiedelt, erhalten. Sie verhindern aber nicht, dass weiterhin Amphibien des verbleibenden straßennahen Gewässers unter die Räder kommen. Voraussetzungen: Verfügbarkeit eines Grundstücks, wasser- und naturschutzrechtliche Zulässigkeit.  Nachteile: hohe Kosten

Der Schutz der auffälligen Hinwanderung zum Gewässer liegt am Niederrhein im Zeitraum 15. Februar bis 15. April – witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich. An milden regnerischen Frühjahrsabenden (Temperaturen über 5 °C, keine Nachtfröste) kann man zwischen Dämmerungsbeginn und Mitternacht beobachten, ob Amphibien auf Straßen laufen. Die Rückwanderung ist nicht so zielgerichtet und zieht sich länger hin, so dass sie bei betreuungsintensiven temporären Schutzmaßnahmen (Fangzaun, nächtliche Sperrung) nur teilweise geschützt wird. Das gilt auch für massenhaftes Abwandern winziger, frisch metamorphosierter Frösche und Kröten vom Laichgewässer („Froschregen“) bei Tage im Juni/Juli, die an wegnahen Laichgewässern meist nur durch genaue Beobachtung und kurzfristige Maßnahmen geschützt werden können.

Wo wandern Amphibien auf Strassen?

Wo Straßen zwischen Wäldern und Gewässern verlaufen, kann auf topografischen Karten (Maßstab mindestens 1 : 50.000 bzw. http://maps.google.de) herausfinden. Man kann nachfragen oder selbst nachschauen, ob dort schon Schutzvorkehrungen existieren, denn viele dieser Stellen sind bereits lange bekannt. So an einigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, meist im Bereich von Naturschutzgebieten:

B 509 – Hinsbeck – Leuth (Sekretis)
B 509 Grefrath – Kempen (Schleckniederung)
L 373 Brüggen – Swalmen (Diergardt’scher Wald/ Diergardt’sche Teiche)
K 4 Boisheim – Schaag (Grutbend/ Nette/ Sonnenbach)
K 20 Amern – Born (Heidweiher/ Pferdeweiher)
K 27 Grasheider Straße nördlich Mülhausen (Niersniederung)
K 35 Brüggen – Overhetfeld (Dilborner Teiche / Dilborner Kirchenwald)

Straßensperrungen, die oft von Freiwilligen betreut werden, gibt es an einzelnen Gemeindestraßen in fast allen Städten und Gemeinden.

Bei Amphibienbeobachtungen an Straßen ist unbedingt auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen zu achten, besonders bei Dunkelheit. Also: Warnweste tragen, erhöhte Aufmerksamkeit, kleine Kinder nur bei sorgsamer Beaufsichtigung mitnehmen, andere Verkehrsteilnehmer nicht erschrecken oder nötigen…

Öffentlich unterstützte Schutzmaßnahmen erfordern Prioritätensetzung, die vorrangig den Amphibien „wertvoller“ Biotope oder großer Teilpopulationen dient, und dann auch anderen dort lebenden Kleintieren, die ebenfalls die Straße überqueren. Auf Strecken mit vereinzelt wandernden Amphibien, die durch dieses Raster fallen, kann aber jeder zum Schutz beitragen, indem er an Abenden mit Amphibienwanderung dort nicht fährt oder versucht, auch andere dafür zu gewinnen. – Zur Argumentation für Schutzmaßnahmen, doch auch generell zur Dokumentation oder Gefährdungsabschätzung von Amphibienbeständen sollte man seine Beobachtungsdaten für eine eventuelle Weitergabe schriftlich festhalten: mindestens eine genaue Streckenangabe, Datum und Uhrzeit sowie die Individuenzahlen der einzelnen Amphibienarten. Man kann sie dem örtlichen NABU mitteilen, der sie selbst verwendet oder für Naturschutzzwecke weiterleitet; man kann sie überregionalen Meldeportalen im Internet zur Verfügung stellen:

Amphibiendaten:
http://www.herpetofauna-nrw.de/fundmeldungen/meldungen-einsehen/index.php

Betreute Amphibienschutzzäune sowie überfahrene Erdkröten:
http://www.amphibienschutz.de/index.html

Text und Fotos: Monika Deventer, Viersen (monika.deventer(at)nabu-krefeld-viersen.de)