Der NABU und sein bayrischer Partner Landesbund für Vogelschutz (LBV) rufen auch in diesem Jahr die Bevölkerung in Deutschland dazu auf, den „Vogel des Jahres“ zu wählen.
Anders als in den vergangenen Jahren hat eine Gruppe von Experten des NABU und des LBV eine Vorauswahl getroffen und es gibt nun eine Liste von 5 Kandidaten die gewählt werden können.
Bis zum 10.10.2024 können sie ihre Stimme unter https://vogeldesjahres.de abgeben.
Jeder hat nur 1 Stimme.
Bitte beachten sie auch dass zur Verifizierung eine Mailadresse angegeben werden muss.
Nach der Stimmabgabe erhalten sie eine Mail mit einem Bestätigungslink.
Ihre Stimme ist erst gültig wenn sie den Bestätigungslink in ihrem Browser geöffnet haben.
Ab November 2024 verkünden NABU und LBV wer Vogel des Jahres 2025 wird.
Weitere Informationen dazu finden sie auf: nabu.de
Der Kiebitz tritt seinen Titel als „Vogel des Jahres“ ab Januar 2024 an, solange ist das Braunkehlchen noch der amtierende Vogel des Jahres 2023. Der Gewinn der Vogelwahl ist allerdings weit mehr als ein symbolischer Titel für ein Jahr: Der NABU rückt den Siegervogel einerseits mit verstärkter Kommunikation ins Rampenlicht und macht auf seine Gefährdung aufmerksam. Darüber hinaus wird es auch konkrete Schutzmaßnahmen für den Kiebitz und seinen Lebensraum geben. 2024 dreht sich also alles um den neuen Vogel des Jahres und seinen Schutz, denn als bedrohte Wiesenbrüter-Art ist der Kiebitz auf unsere Hilfe beim Schutz seiner Lebensräume angewiesen.
Weitere Infos auf der Webseite des NABU-Bundesverbandes